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    Digitalbonus Bayern für Softwareprojekte: Was gefördert werden kann

    Gefördert werden Leistungen externer Anbieter einschließlich der notwendigen Software sowie die Einführung der Lösung – also Einrichtung, individuelle Anpassungen, Programmierung und technische Dokumentation. Entscheidend ist, dass ein betrieblicher Prozess tatsächlich digitalisiert wird.

    DIGITALBONUS / BAYERN

    01 / abgrenzung

    Grundsätzlich möglich – und ausdrücklich ausgeschlossen.

    + Grundsätzlich möglich

    • Individuelle Web-Apps, die einen Betriebsablauf abbilden
    • CRM-, ERP-, Warenwirtschafts- und Dokumentenmanagement-Lösungen
    • Kunden-, Bewerber- und Lernportale
    • Prozessautomatisierung und Schnittstellen zwischen Systemen
    • Migration und Portierung bestehender IT-Anwendungen
    • Beratung und Schulung zur Lösung (bis 50 % der Gesamtausgaben)

    − Nicht förderfähig

    • Standard-Webseiten ohne Einbindung in Betriebsabläufe
    • Standard-Webshops und Shop-Templates
    • SEO, Werbeanzeigen, Content- und E-Mail-Marketing
    • Standard-Software wie Bürosoftware oder Betriebssysteme
    • Bereits beauftragte oder begonnene Maßnahmen
    • Eigene Personal- und Entwicklungskosten, Reisekosten des Dienstleisters

    02 / prüffragen

    Woran Sie ein passendes Softwarevorhaben erkennen.

    • 01Ein konkreter Ablauf wird digital – z. B. Anfrage bis Angebot, Auftrag bis Rechnung
    • 02Medienbrüche (Papier, Excel, E-Mail) fallen nachvollziehbar weg
    • 03Die Lösung wird im eigenen Unternehmen in Bayern eingesetzt
    • 04Die förderfähigen Ausgaben liegen bei mindestens 4.000 €
    • 05Lizenz- und Servicekosten sind auf höchstens 18 Monate aufgeschlüsselt
    • 06Der Auftrag ist noch nicht erteilt

    03 / ki

    KI-Prozessautomatisierung: Standard oder Plus?

    Nicht jede KI-Funktion macht ein Projekt zum Digitalbonus Plus. Plus setzt einen besonderen Innovationsgehalt voraus, der im Antrag ausführlich beschrieben und von bestehenden Lösungen abgegrenzt werden muss.

    Bei förderfähigen Ausgaben bis 15.000 € ändert Plus an der Zuschusshöhe nichts; das Programm weist darauf hin, dass dann auch der Standard beantragt werden kann – mit voraussichtlich schnellerer Bearbeitung.

    FAQ / Klarheit vor dem nächsten Schritt

    Häufige Fragen

    Beides kann passen. Programmierung und individuelle Anpassungen sind ausdrücklich Teil der förderfähigen Leistungen. Ausgeschlossen ist Standard-Software wie Bürosoftware.

    Nächster Schritt

    Vorhaben einordnen lassen.

    Im Fördercheck sehen Sie sofort, ob die Grundvoraussetzungen erfüllt sind – unverbindlich und ohne Pflicht zur Kontaktangabe.

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